Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
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Qualifizierungschancengesetz

Bisher förderte die Bundesagentur für Arbeit vor allem die Qualifizierung von Arbeitslosen, geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern (m/w/d). Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit nun auch verstärkt Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels im Umgang mit neuen Technologien.

Ziel der Förderung ist es, Beschäftigte – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße – dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich für den digitalen Wandel zu wappnen.

Wie hoch ist die Förderung?

Den Anteil an der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bestimmt die jeweilige Betriebsgröße:

  •  Bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 Prozent für die Weiterbildung und die Lohnfortzahlungskosten bis zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet.

Wie wird die Förderung beantragt?

Beschäftigte können eine Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes nur in Absprache mit ihrem Arbeitgeber durchführen, zumal er in der Regel einen Teil der Kosten tragen muss. Ist er mit der Weiterbildung einverstanden, muss eine Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Arbeitsagentur entscheidet dann darüber, ob diese gefördert wird, und gibt bei Zustimmung einen Bildungsgutschein aus.

Nutzen Sie diesen Vorteil und informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter über aktuelle Förderprogramme. Arbeitgeber wenden sich direkt an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

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