
Unternehmen, welche an der Beförderung mit dem Verkehrsträger Schiene beteiligt sind, z.B. bei Einsatz der rollenden Landstraße oder Übergabe von Landungsträgern in den Bahnverkehr, müssen den Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte Person - Schiene nachweisen.
Unser anerkannter Lehrgang vermittelt die Besonderheiten des RID.