Die Arbeitswelt wandelt sich grundlegend. Das Qualifizierungschancengesetz soll diesen Wandelt aktiv gestalten. Das Gesetz regelt daher vor allem die Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer*innen.
Wichtiger Hinweis
Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist es, Arbeitgeber zu unterstützen eigene Mitarbeitende weiter zu bilden und zu qualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit finanziert Seminarkosten, sowie anteilige Lohnkosten der Mitarbeitenden während der Weiterbildungszeit.
Vorgehensweise: Der Arbeitgeber beantragt bei seinem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Bildungsgutschein für seinen Mitarbeitenden zur Teilnahme an unseren BVB-Seminaren.
Seminardauer: ca. 16 Tage verteilt auf 6 Monate
Jeder Seminarteilnehmende erhält zum jeweiligen BVB-Seminar (siehe unten) einen individuellen Schulungsplan, welcher auf die betrieblichen und persönlichen Belange
abgestimmt ist.
Die BVB-Seminare
1. Gesundheit am Arbeitsplatz
- Erfolgreich durch Selbstmotivation
- Sicherheitsbeauftragter
- Datenschutz - Basiswissen
- Gesundheitsmanager
2. Interne Aus- & Weiterbildung
- Erfolgreich durch Selbstmotivation
- Sicherheitsbeauftragter
- Datenschutz - Basiswissen
- Vorbereitungskurs: AEVO - Ausbildung der Ausbilder
3. Interner Brandschutz
- Erfolgreich durch Selbstmotivation
- Datenschutz - Basiswissen
- Sicherheitsbeauftragter intensiv
- Ausbildungskurs: Brandschutzbeauftragter (Erstausbildung)
4. Internes Logistikmanagement
- Erfolgreich durch Selbstmotivation
- Sicherheitsbeauftragter
- Datenschutz - Basiswissen
- Gefahrgutbeauftragter
- Vorbereitungskurs: Sach- und Fachkunde Güterverkehr
5. Interner Arbeitsschutz
- Erfolgreich durch Selbstmotivation
- Sicherheitsbeauftragter
- Datenschutz - Basiswissen
- Verkehrssicherung Innerorts und auf Landstraßen
- Verkehrssicherung Bundesautobahnen
- Regalinspekteur
- Leitern + Tritte
- Ladungssicherung nach VDI 2700a
- Ladungssicherung
Arbeitgeberservice
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.