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  1. BVB Fahrschule
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Ihr BVB-ServiceTeam

0761 70864-44

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Mit der BVB Fahrschule sicher ans Ziel kommen!

Ob LKW oder Bus – bei unserer BVB Fahrschule erwartet Sie ganzjährig eine entspannte Lernatmosphäre, moderne Fahrzeuge und ein kompetentes Team, das Sie mit viel Geduld und Erfahrung auf Ihren Weg zum Profi hinter dem Steuer begleitet. Wir nehmen uns Zeit für Sie, unterstützen Sie individuell und sorgen dafür, dass Sie jede Fahrt souverän meistern.
Sie wollen was erreichen? Dann steigen Sie ein – wir freuen uns auf Sie!

Übersicht der Klassen

Voraussetzungen - Ausbildungsdauer - Unterricht

Hier erfahren Sie detailliert folgendes:

  • Was darf ich als Fahrer?
  • Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
  • Welche Führerscheinklassen sind Voraussetzung?
  • Was beinhaltet die Ausbildung?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich? 

 

 

LKW - Führerschein

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:

  • max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • keine

Theoretische Ausbildung:

  • 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

  • Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerschein

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :

  • Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt
  • einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg
  • Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • keine

Theoretische Ausbildung:

  • 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

  • Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

  • max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • C1

 

Theoretische Ausbildung:

  • Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
  • Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
  • Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse B                                      

  • Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.                        
  • Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.                       
  • Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.                        

Mit Vorbesitz Klasse C1

  • Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

  • max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B und Klasse C

Eingeschlossene Klassen:    

  • Klasse BE, C1E, T,
  • D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Theoretische Ausbildung:

  • Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse C                                          

  • Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min.
  • Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.
  • Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden

  • Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.
  • Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.
  • Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Die Geschäftsstelle der BVB Fahrschule

Freiburg

Weißerlenstraße 9
79108 Freiburg

Telefon: 0761 70864 40
E-Mail: info@svg-baden.de

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