Mit der BVB Kraftfahrschule Freiburg sicher ans Ziel kommen
Ihre Fahrschule für LKW und Bus
Egal ob LKW oder Bus – in der BVB Fahrschule Freiburg erleben Sie das ganze Jahr über eine entspannte Lernumgebung, moderne Technik und ein sehr erfahrenes Team, das Sie mit Geduld und Fachwissen auf Ihren Weg zum Profi am Steuer begleitet. Wir nehmen uns Zeit für Sie, bieten individuelle Unterstützung und helfen dabei, jede Fahrt sicher und selbstbewusst zu meistern.
Sie möchten vorankommen? Dann steigen Sie ein – wir freuen uns auf Sie!
Fahrschulplan Theorie
Juli - Oktober 2026
Öffnungszeiten
| Bürozeiten: | Montag - Freitag | 8:00 - 16:30 Uhr |
Unterricht
| Theorie- unterricht: |
Montag, Dienstag, Donnerstag |
18:00 - 21:15 Uhr |
| Mittwoch | 18:00 - 19:30 Uhr |
Direkter Kontakt Freiburg im Breisgau
BVB Kraftfahrschule Freiburg GmbH
Weißerlenstraße 9
79108 Freiburg
Tel.: 0761 7086480
Fax: 0761 7086481
freiburg@bvbgmbh.de

Übersicht der Klassen
Voraussetzungen - Ausbildungsdauer - Unterricht
Hier erfahren Sie detailliert folgendes:
- Was darf ich als Fahrer?
- Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
- Welche Führerscheinklassen sind Voraussetzung?
- Was beinhaltet die Ausbildung?
- Welche Unterlagen sind erforderlich?
LKW - Führerschein
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:
- max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
- Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerschein
Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :
- Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt
- einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg
- Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
- Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
- max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- C1
Theoretische Ausbildung:
- Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
- Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
- Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse B
- Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.
Mit Vorbesitz Klasse C1
- Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
- max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B und Klasse C
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse BE, C1E, T,
- D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Theoretische Ausbildung:
- Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse C
- Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden
- Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.
- Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine



