Das Fahrpersonal von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) befördert werden, muss an einem Aufbaukurs Klasse 7 teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben. Dies gilt sobald für die Fahrzeuge eine Kennzeichnungspflicht besteht.