Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Betriebes, der abfallwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt, sind verpflichtet regelmäßig an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) schreibt vor, die Fach- und Sachkunde alle 2 Jahre aufzufrischen, die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verlangt eine Auffrischung alle 3 Jahre.
ESF Plus-Förderung
Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.