Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell.

Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Betriebes, der abfallwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt, sind verpflichtet regelmäßig an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. Die Entsorgungsfach­­betriebeverordnung (EfbV) schreibt vor, die Fach- und Sachkunde alle 2 Jahre aufzufrischen, die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verlangt eine Auffrischung alle 3 Jahre.

ESF Plus-Förderung

Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ihr BVB-ServiceTeam

Tel.: 0761 70864-44

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