Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert für Abfalltransporte, das die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen über die notwendige Sach- und Fachkunde verfügen. Dies gilt sowohl für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfallen nach § 53 KrWG als auch von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG. Für Verantwortliche Personen aus Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG gilt dies gleichermaßen.

Wichtiger Hinweis

Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde gem. § 5 (1) AbfAEV bzw. § 9 (1) EfbV zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen.
 

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde bzw. Ihrer Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

ESF Plus-Förderung

Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ihr BVB-ServiceTeam

Tel.: 0761 70864-44

info@bvbgmbh.de

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