Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert für Abfalltransporte, das die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen über die notwendige Sach- und Fachkunde verfügen. Dies gilt sowohl für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfallen nach § 53 KrWG als auch von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG. Für Verantwortliche Personen aus Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG gilt dies gleichermaßen.
Wichtiger Hinweis
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde gem. § 5 (1) AbfAEV bzw. § 9 (1) EfbV zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde bzw. Ihrer Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
ESF Plus-Förderung
Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.