Kontakt
Brandschutzbeauftragter - Erstschulung
Vorbeugender und gut organisierter Brandschutz im Unternehmen kann Menschenleben und materielle Werte schützen. Brandschutzbeauftragte können die Brandgefahr erkennen und abwehren und den Brandschutz organisieren.
Rechtliche / normative Grundlagen
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Information 205-003
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
- VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
Inhalte
Theorieausbildung (56 UE)
- Rechtliche Grundlagen
- Brandlehre
- Organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
- Brandrisiken, sowie Explosions- und Brandgefahren
- Brandschutzkonzept und Brandschutzmanagement
- Kooperation mit Behörden, Versicherern und Feuerwehren
Praxisausbildung (4 UE)
- Feuerlöschübung
Prüfung (4 UE)
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung (Fallstudie)
ESF Plus-Förderung
Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.




