Die jährliche Unterweisung richtet sich an Personen, welche über einen Fahrausweis für Flurförerzeuge verfügen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Laut Gesetzgeber benötigt man neben dem "Staplerschein" eine jährliche Unterweisung, um das Wissen im Umgang mit Flurförderzeugen auffrischen und aktualisieren zu können. Dies wird z.B. gefordert in der DGUV Vorschrift 1 Prävention und der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge. Gut ausgebildetes und unterwiesenes Fahrpersonal ist ein Garant für einen wirtschaftlichen Einsatz von Flurförderzeugen und verursacht nachgewiesenermaßen weniger Unfälle.
Die jährliche Unterweisung besteht aus folgenden Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Standsicherheit und Tragfähigkeitsdiagramm
- Sicherheitszeichen im Betrieb
- Haftung des Flurförderzeugführers
- Erfahrungsaustausch mit aktuellen Themen
Die Unterweisung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und muss jährlich wiederholt werden.