Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell.

Der Gesetzgeber weist allen, die am Ladevorgang beteiligt sind, also auch dem Verlader und Lademeister, für die Ladungssicherung bestimmte Verantwortlichkeiten zu. Nach dem Handelsgesetzbuch ist der Verlader für die beförderungssichere, der Frachtführer für die betriebsichere (=verkehrssichere) Verladung verantwortlich, denn der Frachtführer/Fahrer kennt das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten, der Verlader kennt die Ware und kann daher am besten beurteilen, wie das Gut gegen Beförderungseinflüsse geschützt, gesichert und hinsichtlich des Schwerpunktes gestapelt werden kann. Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmern zum einen die rechtlichen und physikalischen Grundlagen, zum anderen werden anhand praktischer Beispiele die Umsetzung der „richtigen“ Ladungssicherungsmethode verdeutlicht.

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