Pflichtausbildung
Unternehmer dürfen nur Personen zum Führen von Kranen beschäftigten, die unter anderem theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ vorgeschriebenen Unterweisung. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme den Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003.
Überblick
• Rechtsgrundlagen
• Unfallgefahren und -vermeidung
• Anforderungen an das Bedienpersonal
• Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
• Anschlagmittel und Lastaufnahmemitte
• Verhaltensregeln
• Unterweisung Arbeiten mit dem LKW-Ladekran
• Sicheres Anschlagen & Transport von Lasten
• Praxisübungen
• Theoretische & Praktische Prüfung
Voraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung
• Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache