Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell.

Das Fahrpersonal von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff), ausgenommen Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsbuchstabe S, befördert werden, muss an einem Aufbaukurs Klasse 1 teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben. Dies gilt sobald für die Fahrzeuge eine Kennzeichnungspflicht besteht.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ihr BVB-ServiceTeam

Tel.: 0761 70864-44

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