Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell.

Vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-CARD müssen Gefahrgutfahrer an einer Auffrischungsschulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden haben. Ansonsten dürfen sie keine Gefahrguttransporte in kennzeichnungspflichtigen Mengen (gem. Kapitel 1.1.3.6.3 ADR) durchführen.

ESF Plus-Förderung

Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ihr BVB-ServiceTeam

Tel.: 0761 70864-44

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