Vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-CARD müssen Gefahrgutfahrer an einer Auffrischungsschulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden haben. Ansonsten dürfen sie keine Gefahrguttransporte in kennzeichnungspflichtigen Mengen (gem. Kapitel 1.1.3.6.3 ADR) durchführen.
ESF Plus-Förderung
Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.