
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und ihnen Pflichten als Beteiligter nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, müssen mindesten eine Gefahrgutbeauftragte Person schriftlichen bestellen. Hierfür darf nur bestellt werden, wer für den jeweiligen Verkehrsträger gültige IHK-Schulungsnachweise vorlegen kann.
ESF Plus-Förderung
Für dieses Seminar ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) möglich.
