Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fordern: Das Unternehmen hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Auch die Evakuierung mit Megaphoneinsatz sowie das Aufsuchen des Sammelplatzes müssen geübt sein.
Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer_innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Die Grundlagenkenntnisse werden in diesem Zertifikatskurs mit praktischen Übungen vertieft.