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Teleskopstapler - Pflichtausbildung

Teleskopstapler sind durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten auf Baustellen und in der Landwirtschaft weit verbreitet. Sie sind mit ihrem multifunktional einsetzbarem Teleskoparm fast überall einsetzbar.

Seit April 2016 müssen Personen, die mit Teleskopstaplern umgehen, in der Bedienung besonders geschult sein. Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ erfüllt. Mitarbeitende dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. 

Unsere Ausbildung zur Bedienung von Teleskopstaplern erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“.

Ihre Vorteile:

  • Ausbildung in Kleingruppen für maximalen Lernerfolg
  • Erfahrene Ausbilder aus der Praxis
  • In zwei Tagen zum Fahrausweis
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