Baumaschinenführer_in
Der Fahrausweis berechtigt zum Führen von Baumaschinen. Für Unternehmen ergeben sich durch die Verhinderung von Unfällen eine effiziente Arbeitsweise, Kosteneinsparungen und mehr Sicherheit für das Bedienpersonal.
Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV R 100-500 (bisher VBG 40) Baumaschinen
- ArbSchG
- BetrSichV
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache