Schulung - Qualifizierung - Weiterbildung
Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell.

Baumaschinenführer_in

Der Fahrausweis berechtigt zum Führen von Baumaschinen. Für Unternehmen ergeben sich durch die Verhinderung von Unfällen eine effiziente Arbeitsweise, Kosteneinsparungen und mehr Sicherheit für das Bedienpersonal. 

Rechtsgrundlage

  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV R 100-500 (bisher VBG 40) Baumaschinen
  • ArbSchG
  • BetrSichV

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  •  Körperliche und geistige Eignung
  •  Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ihr BVB-ServiceTeam

Tel.: 0761 70864-44

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