Pflichtausbildung
Unternehmen dürfen nur Personen zum bedienen von Hub- & Hebearbeitsbühnen beschäftigen, die unter anderem theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Das Seminar entspricht dem DGUV-Grundsatz 308-008.
Überblick:
• Rechts- und normative Grundlagen
• Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
• Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
• Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
• Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen
• Sichtkontrollen, Funktionsproben
• Wartung und Reparatur
• Abnahme, Prüfbuch
• Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
• Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
• Praktische Übungen
• Theoretische & Praktische Prüfung
Voraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung
• Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache