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Hubarbeitsbühnen

Pflichtausbildung 

Unternehmen dürfen nur Personen zum bedienen von Hub- & Hebearbeitsbühnen beschäftigen, die unter anderem theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Das Seminar entspricht dem DGUV-Grundsatz 308-008. 

Überblick:
    •    Rechts- und normative Grundlagen 
    •    Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
    •    Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
    •    Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
    •    Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen
    •    Sichtkontrollen, Funktionsproben
    •    Wartung und Reparatur
    •    Abnahme, Prüfbuch
    •    Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
    •    Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
    •    Praktische Übungen
    •    Theoretische & Praktische Prüfung

Voraussetzungen:
    •    Mindestalter 18 Jahre
    •    Körperliche und geistige Eignung
    •    Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

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